Wann brauche ich eine Baugenehmigung für das Gartenhaus?

Soll das Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück stehen, ist nicht immer eine Baugenehmigung erforderlich. Diese hängt maßgeblich von der Größe und dem Standort des Gartenhauses ab. Für ein Gartenhaus in der Kleingartenanlage gelten hingegen die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.

Beim AGrtenhaus in der Kleingartenanalge gilt das Bundeskleingartengesetz

Baugenehmigung für das Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück

Viele Häuslebauer wissen nicht, dass sie für das Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück meist eine Baugenehmigung benötigen. Denn je nach Bundesland gibt es Einschränkungen für die Errichtung eines Gartenhauses. Diese unterscheiden sich in den folgenden Punkten:

  • Wie groß soll das Gartenhaus werden?
  • Wo auf dem Grundstück soll das Gartenhaus stehen?
  • Wie soll das Gartenhaus eingerichtet werden (Toiletten, Heizung)?

Gartenhaus ohne Baugenehmigung

Gartenhaus: Was ist erlaubt?

Ob der Bau eines Gartenhauses genehmigungspflichtig ist, ist in der jeweiligen Bauordnung der Bundesländer festgelegt. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, können Sie bei der zuständigen Baubehörde um Rat fragen.

Bundesland Gartenhaus ohne Baugenehmigung auf dem eigenen Grundstück
Baden-Württemberg
Landesbauordnung § 50
bis 20 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Bayern
Bayerische Bauordnung Art. 63
bis 75 m³  Rauminhalt, ohne Befeuerungsanlage
Berlin
Bauordnung für Berlin § 62
eingeschossig bis 10 m² Fläche
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung § 55
bis 75 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Bremen
Bremische Landesbauordnung § 65
bis 30 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Hamburg
Hamburgische Bauordnung § 60
bis 30 m³ Rauminhalt, eingeschossig und ohne Aufenthaltsräume
Hessen
Hessische Bauordnung § 55
bis 30 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 61
eingeschossig bis 10 m² Grundfläche
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung § 69
bis 40 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen § 65
bis 30 m³ Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 62
bis 50 m³ Rauminhalt
Saarland
Landesbauordnung Saarland § 61
bis 10 m² Grundfläche, eingeschossig
Sachsen
Sächsische Bauordnung § 61
eingeschossig bis 10 m² Grundfläche
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt § 60
eingeschossig bis 10 m² Grundfläche
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig Holstein § 63
bis 30 m³ Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume und Toiletten
Thüringen
Thüringer Bauordnung § 63
eingeschossig bis 10 m² Grundfläche

Vorgaben des Bebauungsplans berücksichtigen

Neben den Vorgaben der entsprechenden Landesbauordnung sollte auch der Bebauungsplan beachtet werden. Darin sind Regelungen festgehalten, die beispielsweise das Aussehen und die Größe eines Gartenhauses festlegen. Oftmals kommt es vor, dass aufgrund der immer kleiner werdenden Grundstücke keine weiteren Gebäude neben dem Haupthaus errichtet werden dürfen.

Einige Stadtplaner in Gemeinden und Kommunen wollen dadurch verhindern, dass die Grundstücke durch zu viele Gartenhäuser, Lauben und Schuppen zugebaut werden.

Beim Gartenhaus ohne Baugenehmigung ist die Größe entscheidend

Auswahl des Standortes beim Gartenhaus beachten

Zusätzlich zur Größe des Gartenhauses spielt auch der Standort bei der Genehmigung eine Rolle. Soll das Gartenhaus beispielsweise an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden, dürfen laut Bauverordnungen der meisten Bundesländer nur Gebäude mit einer maximalen Höhe von drei Metern gebaut werden.

Auch die Gesamtlänge des Gartenhauses darf in vielen Fällen neun Meter nicht überschreiten. Demnach sollten Sie schon beim Bau des Fundamentes für das Gartenhaus wie hier, die zulässigen Maße beachten. Die genauen Vorgaben können Sie der jeweiligen Bauverordnung entnehmen oder im zuständigen Bauamt erfragen.

Brauche ich eine Baugenehmigung für das Gartenhaus in der Kleingartenanlage?

Im Gegensatz zum Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück sind die Vorgaben für Gartenhäuser in Kleingartenanlagen einfacher geregelt. Denn hier gilt das Bundeskleingartengesetz. Unter § 3 des Bundeskleingartengesetzes heißt es, dass ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung höchstens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern besitzen darf. Soll das Gartenhaus größer als 24 Quadratmeter sein, wird eine Baugenehmigung benötigt.

Weiterhin darf das Gartenhaus in der Gartenanlage nicht als dauerhaften Wohnsitz benutzt werden. Denn es dient lediglich zum Schutz, beispielsweise vor Unwetter, und zur Unterbringung von Gästen. Ihre Ferien oder die Wochenenden können Sie selbstverständlich im Gartenhaus verbringen und darin schlafen. Beachten Sie jedoch, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus errichtet werden darf.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © Rainer Sturm / PIXELIO, © Gartenhaus-GmbH, © Karibu Holztechnik GmbH )

veröffentlicht am 10.07.2015